AGB

Stand: 01.09.2025

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

(1)    Geltungsbereich
1.1    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der

Mag. Maja Brehmer
Adresse: Kaiserstraße 82
1070 Wien
e-mail: pastperfect.mb (at) gmail.com 
Tel.: +43 (0)676 311 09 47
(nachfolgend „Vermieter“)

gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Kleinunternehmer nach § 6 UstG (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der Dienstleistungen des Vermieters im Fernabsatz abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform. 

Der Vermieter schließt keine Verträge mit Unternehmern ab, die nicht der Kleinunternehmerregelung gem. § 6 UstG unterliegen.

(2)    Vertragsschluss
2.1    Der Vermieter besitzt ein Verkaufslokal an der oben angeführten Adresse. Dort befinden sich mehrere Kleiderstangen, die jeweils als Verkaufsstand dienen sollen. Der Vermieter vermietet diese Kleiderstangen, auf denen die Mieter bis zu 30 Werktage am Stück ihre (Second Hand) Kleidung, Schuhe und Accessoires an Dritte präsentieren und verkaufen können. Als Werktag gilt jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Der Vermieter erhält dafür Miete und Provision pro verkaufter Stück Ware. Gegenstand des Vertrages ist der vom Mieter zu mietende Verkaufsstand, welcher eine Kleiderstange mit einer Länge von ca. 100 cm sowie darunter und darüber Platz für Schuhe, Taschen und Accessoires umfasst. Der Vermieter ist berechtigt, die Ware online samt Preisauszeichnung für Interessenten auf der Website und auf den Social Media Seiten des Vermieters sichtbar zu machen. Gekauft werden kann die Ware von Dritten aber nur persönlich im Verkaufslokal. Der Vertrag für die Buchung und Miete des Verkaufsstandes wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen. Der Kaufvertrag über die Ware wird jeweils zwischen dem Mieter und dem Dritten abgeschlossen.


2.2    Der Mieter kann über die Internetseite des Vermieters von dem Vermieter einen oder mehrere Kleiderständer in dessen Verkaufslokal zur Präsentation und zum Verkauf von Second-Hand-Waren an Dritte buchen. Der Mieter kann das Mietangebot dabei über das in die Website des Vermieters integrierte Bestellformular abgeben. Hierfür muss sich der Mieter auf der Internetseite des Vermieters registrieren. Um den Account zu erstellen und seine Sicherheit zu gewährleisten und auch um Rechnungen für ihn zu erstellen, hat der Mieter seine E-Mail-Adresse, den richtigen Namen oder Firma, die richtige Postanschrift und die Kontodaten anzugeben und ein Passwort wählen. Jeder Mieter darf nur einen Account anlegen.
Für die Buchung gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Dienstleistungen und den ausgewählten Zeitraum konfiguriert und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons „Stand kostenpflichtig buchen“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Dienstleistungen ab. Der Mieter erhält nach Eingang seiner Bestellung eine gesonderte, automatisierte Bestätigung über den Erhalt seiner Buchung. Eine solche Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. 
Die Mietpreise für die Kleiderstangenmiete werden dem Mieter vor der ihm möglichen Abgabe eines Angebots angezeigt. Der Mieter kann auch vor Ort im Geschäftslokal einen Stand buchen.

2.3 Gebucht werden können zwei Varianten:
2.3.1 Do-it-yourself Variante (DIY):
Der Mieter hat die Ware selbst zu fotografieren, die Fotos selbst in die Software hochzuladen und die Preise selbst zu bestimmen. Die Software erzeugt die Strichcodes für die Preisschilder automatisch. Der Mieter hat die Sachen ins Geschäftslokal zu bringen. Er erhält die ausgedruckten Etiketten, die er dann an seiner Ware befestigen kann und hängt die Ware auf den Kleiderständer auf.

Im Mietpreis inbegriffen ist je Kleiderständermiete:
- 1 Kleiderständer ca. 1 m lang
- Kleiderbügel / Hosenbügel 
- ausgedruckte Etiketten  
- Nutzung der Etikettier Pistole.

2.3.2 All-Inclusive Variante (AI)
Der Mieter bringt die Sachen ins Geschäftslokal und der Vermieter fotografiert die Ware, lädt die Fotos hoch, bestimmt den Preis, druckt die Preisschilder aus, befestigt sie an der Ware und arrangiert die Ware am Kleiderständer.

Im Mietpreis inbegriffen ist je Kleiderständermiete:
- 1 Kleiderständer ca. 1 m lang
- Kleiderbügel / Hosenbügel.

2.4    Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von drei Werktagen annehmen,
·    indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
·    indem er den Mieter nach Abgabe seiner Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegt beides vor, kommt der Vertrag zum früheren Zeitpunkt zustande. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des dritten Werktages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb obiger Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.5    Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z.B. E-Mail) übermittelt. 
Weiters werden die Bestelldaten auf der Website des Vermieters archiviert und können vom Mieter über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden. 

2.6    Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.7    Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse richtig ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

(3)    Rücktrittsrecht
3.1    Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu. Näheres entnehmen Sie bitte der Rücktrittsbelehrung.
Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Vermieter und einem Verbraucher, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Vermieters und des Verbrauchers, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel (Email, Internet, Telefon) verwendet werden.

(4)    Preise und Zahlungsbedingungen und Rechte
4.1    Alle angezeigten Mietpreise sind in Euro und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die vom Vermieter akzeptierten Zahlungsmethoden sind auf der Website angeführt.

4.2 Mit dem Upload der Fotos in der DIY Variante in einem vom Vermieter vorgegebenen Dateiformat und bestätigt der Mieter, dass er

  • alle Rechte, insbesondere Urheber-, Lichtbild- und Nutzungsrechte an diesen Fotos hat und
  • dem Vermieter die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte zeitlich und örtlich unbeschränkt zur uneingeschränkten Veröffentlichung und Zurverfügungstellung im Internet, einschließlich zu PR- und zu Werbezecken und auf allen social Media Kanälen, und einschließlich des Rechts zur Bearbeitung, einräumt
  • auf ein allfälliges Recht zur Urhebenennung verzichtet, und falls er nicht selbst das Foto gemacht hat, dass der Fotograf auf das Recht zur Urhebernennung verzichtet.

Für die Beschaffung und den Rechteerwerb am Foto ist allein der Mieter verantwortlich. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die diesem im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten dem Vermieter gegenüber geltend machen können. Der Mieter übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. 

(5)    Mietbedingungen
5.1    Die Mindestmietdauer einer Kleiderstange beträgt 7 Werktage. Als Werktag gilt jeder Tag, der nicht Sonntag, Montag oder gesetzlicher Feiertag ist. 

5.2    Die vom Mieter zum Verkauf an Dritte angebotenen Waren dürfen nur aus dem Sortiment Kleidung, Schuhe und Accessoires für Herren und Damen stammen. Insbesondere dürfen Kinderkleidung, Möbel, sonstige Haushaltswaren, Lebensmittel, Pflanzen, Tiere, Waffen, Drogen oder sonstige schädliche Mittel oder Erotikartikel nicht verkauft werden.

5.3    Der Mieter garantiert, dass die von ihm angebotenen Waren tatsächlich in seinem Eigentum stehen sowie dass die Präsentation und Verkauf dieser Waren keinerlei Rechtsverletzungen gegenüber Dritten nach sich ziehen können. Es dürfen insbesondere keine Plagiate zum Verkauf angeboten werden. Der Mieter wird den Vermieter schad- und klaglos halten, falls dem Vermieter von Dritten aus einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. 

5.4    Der Mieter verpflichtet sich, nur gereinigte Waren in gutem Zustand zu präsentieren und verkaufen und eine übersichtliche Präsentation seiner Waren an der Kleiderstange vorzunehmen. Der Vermieter ist berechtigt, bei Überfüllung der Kleiderstange den Mieter zur Reduzierung der Waren zu verpflichten. Bei drohender Gefahr von Schäden für das Inventar des Vermieters oder Waren anderer Mieter ist der Vermieter berechtigt, die gemietete Kleiderstange unverzüglich so zu leeren und die Waren zu entfernen, dass die Gefahr abgewendet wird, in diesem Fall wird der Vermieter umgehend nach der Leerung den Mieter davon verständigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die geleerten Waren umgehend beim Vermieter abzuholen, ansonsten die Ware auf Kosten des Mieters eingelagert, oder bei Gefahr für Schäden, entsorgt.

5.5    Die Ware darf nur auf den Kleiderstangen des Vermieters zum Verkauf angeboten werden. Es dürfen keine eigenen Regale oder Tische etc. vom Mieter genutzt werden. Dies gilt auch für den Bodenbereich der gemieteten Kleiderstange. Transportbehältnisse wie Taschen oder Kartons, mit welchen der Mieter die Waren in das Verkaufslokal des Vermieters gebracht hat, müssen vom Mieter unverzüglich wieder mitgenommen werden, eine Lagerung im Ladenlokal des Vermieters erfolgt nicht.

5.6    Do-It-Yourself (DIY)-Variante: Der Mieter darf mit Beginn des Mietzeitraums die Ware am ersten Miettag an der gemieteten Kleiderstange zum Verkauf präsentieren. Eine Einlagerung der vom Mieter zum Verkauf vorgesehenen Waren vor Beginn des Mietzeitraums ist nicht möglich. Der Mieter hat die Verkaufsware bei Mietbeginn, allerdings spätestens bis 18 Uhr am ersten Tag des Mietbeginns in das Geschäftslokal zu bringen und mit Preisschildern des Vermieters zu versehen. Der Vermieter und dessen Mitarbeiter sind berechtigt, die Ware zu zählen und überprüfen. Der Mieter erhält bei Übergabe der Waren eine Aufstellung der übergebenen Ware, welche er bei Abholung mitzunehmen hat, sofern der Mieter nicht die Variante „Spende nach Ablauf der Mietdauer“ gewählt hat. 

5.7    All Inclusive (AI) –Variante: Die Ware wird, sobald der Mieter sie innerhalb der Geschäftsöffnungszeiten in das Geschäftslokal bringt, vom Vermieter oder dessen Mitarbeitern fotografiert, mit Preisschildern versehen und innerhalb eines Werktages bepreist auf der Webseite des Vermieters hochgeladen. Der Vermieter und dessen Mitarbeiter sind berechtigt, die Ware zu zählen und überprüfen Der Mieter erhält bei Übergabe der Waren eine Aufstellung der übergebenen Ware, welche er bei Abholung mitzunehmen hat, sofern der Mieter nicht die Variante „Spende nach Ablauf der Mietdauer“ gewählt hat. 

5.8    Der Vermieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Stand an eine andere Person zu vermieten, wenn der Mieter seinen Stand nicht spätestens am dritten Tag der Mietzeit vor Beginn der Öffnung des Geschäftslokals eingerichtet und befüllt hat, weil leere Kleiderstangen geschäftsschädigend wirken. 

5.9    Der Mietzeitraum endet am vereinbarten Tag des Endes des Mietzeitraums um 18 Uhr. Spätestens mit Beendigung des Mietzeitraums muss der gemietete Stand in der DIY Variante durch den Mieter geleert sein. Die Leerung des Stands muss durch den Mieter oder durch ihn Beauftragte unter Vorlage des Abholscheins erfolgen. Hat der Mieter den Abholschein verloren, darf er die Ware nur unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abholen. Der Mieter ist berechtigt, zur Leerung eine dritte Person zu bevollmächtigen, welche bei Verlust des Abholscheins unter Vorlage einer diesbezüglichen schriftlichen Vollmacht des Mieters und eines amtlichen Lichtbildausweises die Leerung vornehmen darf.
Die Preisschilder müssen bei der Leerung an der Ware belassen werden. Der Vermieter und dessen Mitarbeiter sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware zu zählen und überprüfen.

5.10    Wird der Verkaufsstand vom Mieter in der DIY Variante nicht rechtzeitig geleert, wird die Ware vom Vermieter oder dessen Mitarbeitern entfernt. 
Wird die Ware nicht am Tag des Mietendes vom Mieter abgeholt, fällt sowohl in der DIY als auch der AI variante pro Tag eine Lagerungsgebühr von 5 € pro Kleiderstange an, sofern nicht die Variante „Spende nach Ablauf der Mietdauer“ gewählt wurde. Die Ware wird 4 Wochen lang gelagert, danach geht sie in den Besitz und das Eigentum des Vermieters über oder wird gespendet, sofern nicht die Variante Spende nach Ablauf der Mietdauer gewählt wurde. In letzterem Fall geht die Ware nach Ablauf der Mietdauer automatisch in den Besitz und das Eigentum des Vermieters über und wird gespendet.

5.11     Die Preisauszeichnung erfolgt mit den Preisschildern des Vermieters. Es dürfen ausschließlich die vom Vermieter erstellten Vorlagen für Preisschilder verwendet werden (Barcode). Ohne Preisschild mit Barcode kann ein Produkt nicht verkauft werden. 
Die Preisschilder können nur im Geschäftslokal ausgedruckt werden sind vom Mieter in DIY-Variante sicher und gut haftend an der Ware zu befestigen. Eine nachträgliche Änderung der vom Mieter festgelegten Preise (z.B. Rabatt nach dem 5. Miettag - Die Höhe des Rabatts entscheidet der Mieter selbst) ist nur möglich, wenn ein neues Preisschild angebracht und der Preis auf der Webseite des Vermieters gleichzeitig geändert wird. Durchstreichen oder ähnliches der Preise ist nicht erlaubt. 

5.12    Dem Mieter stehen verschiedene Kleiderhaken zur Verfügung. 

(6)    Provision
6.1    Vom Verkaufspreis der verkauften Waren wird am Ende der Mietdauer eine Provision abgezogen. Bei der Do It Yourself-Variante erhält der Vermieter 20% vom Erlös der verkauften Ware(n), also vom Kaufpreis, bei der All Inclusive-Variante 35%.
Eine Abrechnung erfolgt durch den Vermieter am Ende des Mietzeitraums. 

6.2    Die Auszahlung des Verkaufssaldos (Kaufpreis abzüglich Provision) hat innerhalb von 7 Werktagen durch den Vermieter auf das vom Mieter im Buchungsportal hinterlegte Konto zu erfolgen. Der Mieter ist verantwortlich dafür, dass die von ihm angegebenen Eckdaten wie Bankdaten, Name etc. im Buchungsportal stimmen und auf dem aktuellen Stand sind. 

(7)    Gewährleistung/Haftung
7.1    Es gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. 

7.2    Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei Übergabe auf seinen Zustand hin zu untersuchen.

7.3    Unerhebliche Mängel, die in angemessener Frist beseitigt werden, berechtigen den Mieter nicht, den Mietzins zu mindern oder Schadenersatz geltend zu machen.

7.4    Eine Haftung des Vermieters ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt. Diese Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung des Vermieters für den Fall, dass er für einfache Fahrlässigkeit haftet, auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.
Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Mieter an eingebrachten Sachen, Waren oder Einrichtungsgegenständen wegen Feuchtigkeit, Diebstahl, Vandalismus, Ungeziefer etc. entstehen, es sei denn, der Vermieter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die Beschaffenheit der präsentierten und verkauften Waren. Hierfür ist allein der Mieter als Vertragspartner des Dritten (der Endkunden) verantwortlich. Etwaige Ansprüche Dritter sind gegenüber dem Mieter geltend zu machen, der den Vermieter ausdrücklich von solchen geltend gemachten Ansprüchen seitens der Dritten (Endkunden) freistellt.

7.5    Handelt der Mieter als Unternehmer, 
·    begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche, 
·    hat der Vermieter die Wahl der Art der Mängelbehebung
·    beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Mängelbehebung erfolgt.
Handelt der Mieter als Unternehmer i.S.d. UGB, trifft ihn die kaufmännische Rügepflicht gem. § 377 UGB. Unterlässt der Mieter nach Übergabe des Verkaufsstandes allfällige Mängelrügen im Sinn des § 377 UGB, gilt der Verkaufstand als genehmigt.
Äußere Einwirkungen durch Dritte, wie z.B. Verkehrsumleitungen, Aufgrabungen, Straßensperren, Geräusch-, Geruchs- und Staubbelästigungen oder ähnliches, begründen unabhängig von ihrem Ausmaß keine Ansprüche des Mieters, sofern der Mieter Unternehmer ist.
Wenn die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung oder die Entsorgung durch einen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstand unterbrochen wird oder im Fall von Überschwemmungen, Pandemien oder sonstige Katastrophen, hat der Mieter kein Minderungsrecht und keine Schadensersatzansprüche gegen dem Vermieter, sofern der Mieter Unternehmer ist.

(8)    Gerichtsstand
8.1    Im Verhältnis zu Unternehmern wird das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz des Vermieters als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart; letzteres nur, sofern dies nicht zwingenden Schweizer Konsumentenschutzbestimmungen entgegensteht.

8.2    Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

(9)    Alternative Streitbeilegung
9.1    Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.